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   OLG Frankfurt, 21.02.1995 - 14 U 57/94   

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https://dejure.org/1995,7656
OLG Frankfurt, 21.02.1995 - 14 U 57/94 (https://dejure.org/1995,7656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.1995 - 14 U 57/94 (https://dejure.org/1995,7656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 14 U 57/94 (https://dejure.org/1995,7656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; AUB 88 § 7 I Nr. 1
    Anforderungen an Feststellung und Geltendmachung der Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfallversicherung; Invalidität als Unfallfolge; Ärztliche Feststellung; Geltendmachung einer Invalidität; Fristversäumnis; Hinweispflicht des Versicherers auf Fristablauf; Treuwidrige Rechtsverfolgung

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 618
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

    Hierfür genügt grundsätzlich nicht, dass der Versicherer auch noch nach Fristablauf Gutachten eingeholt hat und in die sachliche Prüfung des geltend gemachten Leistungsanspruches eingetreten ist oder eine Kulanzprüfung zugesagt hat (vgl. OLG Frankfurt, RuS 1995, S. 474, 475; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, S. 159 ff, m.w.N.;OLG Hamm, RuS 1992, S. 322 ff).

    Ein solcher Umstand kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die dem Versicherungsnehmer zugemuteten Untersuchungen mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbunden waren, die dieser im Zweifel nicht auf sich genommen hätte, wenn er hätte gegenwärtigen müssen, dass der Versicherer sich nachträglich doch auf den Fristablauf beruft (OLG Hamm, aaO; OLG Frankfurt, aaO; OLG Frankfurt, VersR 1996, S. 618 ff, jeweils unter Hinweis auf BGH, VersR 1978, S. 1037), aber auch darin liegen, dass der Versicherer im Zusammenhang mit der Anforderung medizinischer Unterlagen angekündigt hat, in die Sachprüfung einzutreten (OLG Düsseldorf, RuS 1990, S. 431).

  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer

    OLG Frankfurt VersR 1996, 618.
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Entsprechend halten auch andere Oberlandesgerichte den Zeitpunkt der schriftlichen Niederlegung der ärztlichen Feststellung für allein maßgebend; die Berufung auf das Zeugnis der behandelnden Ärzte wird hingegen als unerheblich angesehen (OLG Köln, VersR 1989, 352; OLG Koblenz, VersR 1993, 1262; für Schriftformerfordernis auch OLG München, VersR 1995, 565; OLG Frankfurt a. M., VersR 1996, 618; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1434; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 449; OLG Stuttgart, r+s 2003, 211).

    Im Übrigen besteht die nahe liegende Gefahr, dass eine solche nachträgliche Äußerung eines Arztes nicht unbeeinflusst von der späteren Entwicklung des Gesundheitszustandes sein würde, so dass dadurch Sinn und Zweck der Jahresfrist unterlaufen würde, worauf das OLG Frankfurt a. M. (VersR 1996, 618) hingewiesen hat.

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